Evangelische Versöhnungsgemeinde
Bernhard-Lichtenberg-Str. 46-48
76189 Karlsruhe
Tel.: 0721 / 868083
Fax.:0721 / 86489636
Ältestenkreis
Älteste der Versöhnungsgemeinde Karlsruhe-Oberreut
Älteste der Versöhnungsgemeinde Karlsruhe-Oberreut
Bei den Kirchenwahlen am 30. November 2025 wurden mit einer Wahlbeteiligung von 9,38% folgende Älteste gewählt:
- Jürgen Gmeiner
- Evelyn Reifschneider
- Dirk Scheerer
- Korneli Vöhringer
- Gertrud Lepold
- Marianne Of
Die Ältesten leiten zusammen mit Pfarrerin Dr. Lichtner (Ältestenkreisvorsitzende) die Gemeinde. Dazu treffen sie sich normalerweise ein mal pro Monat, um alles notwendige zu besprechen.
Weiterhin wirken die Ältesten auch im Gottesdienst mit (Lesung, Abkündigung und Begrüßung (falls ein 'externer' Pfarrer oder Prädikant den Gottesdienst hält)).
Aus der Arbeit des Ältestenkreises
Aufgaben von Kirchenältesten:
Die Themen, um die es bei den Ältestensitzungen geht, sind vielfältig: Jugendarbeit und Kirchenmusik, Diakoniestation und Kindergarten, Krankenbesuche und Gemeindefeste, Besuche bei Neuzugezogenen und Aufnahmen in die Kirche.
Kirchenälteste haben mit ganz konkreten Fragen zu tun:
Geistliches und Organisatorisches lässt sich im Leben der Gemeinde nicht trennen.
Ältestenwahlen finden alle sechs Jahre statt. Die normal Amtszeit eines Ältesten beträgt damit sechs Jahre, aber auch kürzere Zeiten sind möglich.
Die letzten Wahlen in der evangelischen Landeskirche in Baden fanden November 2014 statt.
Wer kann gewählt werden?
Wählbar in den Ältestenkreis ist jedes wahlberechtigtes Gemeindeglied das
Die Themen, um die es bei den Ältestensitzungen geht, sind vielfältig: Jugendarbeit und Kirchenmusik, Diakoniestation und Kindergarten, Krankenbesuche und Gemeindefeste, Besuche bei Neuzugezogenen und Aufnahmen in die Kirche.
Kirchenälteste haben mit ganz konkreten Fragen zu tun:
- wofür wollen wir Geld ausgeben?
- sind wir eine einladende Gemeinde, in der auch Andere Kontakt finden?
- wie leben wir als Christen in dieser Welt? Sind wir eine Gemeinde, die sich auch um Kinder, Jugendliche und alte Menschen kümmert?
Geistliches und Organisatorisches lässt sich im Leben der Gemeinde nicht trennen.
Ältestenwahlen finden alle sechs Jahre statt. Die normal Amtszeit eines Ältesten beträgt damit sechs Jahre, aber auch kürzere Zeiten sind möglich.
Die letzten Wahlen in der evangelischen Landeskirche in Baden fanden November 2014 statt.
Wer kann gewählt werden?
Wählbar in den Ältestenkreis ist jedes wahlberechtigtes Gemeindeglied das
- spätestens am Wahltag sein 18. Lebensjahr
- geschäftsfähig ist.
- bereit ist verantwortlich in der Gemeinde mitzuarbeiten und die kirchlichen Ordnungen anzuerkennen.




